Schwimmenlernen ja – fahren nein …
sePANKOW Schwimmunterricht In Pankow haben in den letzten Jahren alle Schülerinnen und Schüler der 3. Jahrgangsstufe am verbindlichen Schwimmunterricht teilgenommen. Zusätzlich haben in dieser Zeit 27 der 48 Grundschulen in Pankow auch in Jahrgangsstufe 2 Schwimmunterricht angeb…
sePANKOW Schwimmunterricht (04.07.2025) In Pankow haben in den letzten Jahren alle Schülerinnen und Schüler der 3. Jahrgangsstufe am verbindlichen Schwimmunterricht teilgenommen. Zusätzlich haben in dieser Zeit 27 der 48 Grundschulen in Pankow auch in Jahrgangsstufe 2 Schwimmunterricht angeboten. Das geht aus einer Antwort von Staatssekretärin Christina Henke auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Tommy Tabor und Frank Scheermesser (beide AfD) vom 3. Juni 2025 über Schwimmbusse und Schwimmunterricht im Bezirk Pankow hervor. Danach besuchen 3.806 Schülerinnen und Schüler den 3. Jahrgang an Pankows Grund- und Gemeinschaftsschulen (ausgenommen Privatschulen).
War zum Schwimmunterricht ein Fußweg von mehr als zwei Kilometern zurückzulegen, dauerte dieser Weg mehr als 30 Minuten mit dem ÖPNV inkl. Fußweg oder war mehr als einmaliges Umsteigen notwendig, wurde bisher an Pankower Grundschulen ein sogenannter Schwimmbus eingesetzt. Das nutzten zuletzt 35 Pankower Grundschulen, wobei die Fahrzeiten zwischen unter 5 und bis zu 38 Minuten und die Entfernungen zwischen 1,5 und 13,1 km lagen. Dies kostete übrigens im Schuljahr 2024/25 in Höhe von ca. 609.000 €. Das entspricht ca. 160 € je Schülerin bzw. Schüler pro Schuljahr.
Seit Juli 2025 entfällt nun aufgrund neuer Zumutbarkeitskriterien diese Beförderung in elf Grundschulen (in einer weiteren nur für eine von zwei genutzten Schwimmhallen) und ab Schuljahr 2025/26 in weiteren 13. Diese Einstellung des Angebots erfolgt vorrangig aus Kostengründen aufgrund der Haushaltssperre im Bezirk Pankow und der zukünftig notwendigen Einsparungen im Schul- und Sportamt Pankow. Daher waren sämtliche freiwilligen Leistungen zu prüfen, um die begrenzten Mittel gezielt für gesetzlich verpflichtende Aufgaben einzusetzen. In den vergangenen Jahren wurden Kinder mit Schwimmbussen zur Schwimmhalle befördert, um ihnen die Teilnahme am Schwimmunterricht zu erleichtern. Diese Beförderung ist jedoch keine gesetzlich verpflichtende Aufgabe, daher wurde die bisherige Schwimmbus-Beförderung eingehend überprüft, heißt es dazu von Senatsseite weiter. LPD.se