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Gastronomie darf erstmalig „Gehwegunterstreifen“ nutzen

PANKOW Gastronomie Die Sonne lacht und die Leute zieht es nach draußen, in die Parks und Grünanlagen, aber auch in die vielen Cafés und Restaurants. Ab dieser Saison dürfen im Bezirk Pankow auf Antrag erstmals auch die Gehwegunterstreifen, also die an der Fahrbahn liegende Seite…

30.05.2024·Redaktion

PANKOW Gastronomie (30.05.2024) Die Sonne lacht und die Leute zieht es nach draußen, in die Parks und Grünanlagen, aber auch in die vielen Cafés und Restaurants. Ab dieser Saison dürfen im Bezirk Pankow auf Antrag erstmals auch die Gehwegunterstreifen, also die an der Fahrbahn liegende Seite, zum Aufstellen von Tischen und Stühlen genutzt werden. Voraussetzung ist aber, dass der fließende Fußverkehr auf dem Gehweg nicht behindert und eingeschränkt wird. Die Nutzung ist jedoch nur dann möglich, wenn ein mindestens zwei Meter breiter Gehweg frei bleibt und es dort keine anderen Barrieren wie Fahrradständer, Briefkästen, Parkscheinautomaten, Ladestationen oder Verteilerkästen gibt. Zudem sind Sicherheitsabstände zu Radwegen (0,5 Meter) und zur Fahrbahn (1,25 Meter bzw. 0,8 Meter, je nach Parkordnung) einzuhalten.