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Die Lokalnachrichten für Berlin-Pankow

Geschichte

Folge 7

Dem Landbuch Carls TV. verdanken wir die genaue Kenntnis der Verteilung der Feldmark unseres Ortes vom Jahre 1370. Dieses Landbuch ist eine der interessantesten und wertvollsten Geschichtsquellen. Die Veranlassung des Buches war die Verwirrung der Besitz- und Finanzverhältnisse…

10.12.2022·Redaktion

Dem Landbuch Carls TV. verdanken wir die genaue Kenntnis der Verteilung der Feldmark unseres Ortes vom Jahre 1370. Dieses Landbuch ist eine der interessantesten und wertvollsten Geschichtsquellen. Die Veranlassung des Buches war die Verwirrung der Besitz- und Finanzverhältnisse in der Mark unter der unglücklichen Regierung der Wittelsbacher Markgrafen. Die Besitzrechte mußten wieder geordnet und festgelegt werden. Die im Jahre 1370 vom Rat zu Berlin und Kölln erfolgte Verteilung wurde in Pankow 1376 – wie im Landbuch bei dem Orte Schöneiche angegeben wird – vom Landreiter, dem markgräflichen Beamten, für das Landbuch aufgenommen. Das Landbuch berichtet nun über Pankow folgendes:
Panko sunt XLII mansi, quorum plebanus habet 4. Kerstian Duseke habet X ad curiam suam, VI liberos et IV censuales item II rustiales. Hans Duseken habet VII½ mansos ad curiam suam. Wardenberg civis in Berlin,habet XII½ mansos a consulibus in Berlin, qui habent proprietatem, quos colit per se. Ad pactum soluit, quilibet mansus VI modicossiliginis.IV ordei et VI auene, ad census quilibet II solidos, ad precariam VI solidos et VIII denarios, II½ quartale siliginis, II½ ordei et V quartalia auene. Cossati sunt XXII, quilibet soluit unum solidum etunum pullum, quorum cossatorum Wardenberghabet XIII ad manos suos. Duseken residuos.Tabernator dat VI solidos unum modium siliginis, I modium ordei et VI modius auene. Kerstian et Hans Duseken habent dimidietatem iudicii supremi et infimi et iuris patronatus, alteram dimidietatem habet Wardenberg supradictus. Servicium curruum habet marchio. Servicium vasallionatus est ibi.
Übersetzt:
Panko, da sind 42 Hufen, von denen der Weltgeistliche 4 hat. Kerstian Duseke hat 10 zu seinem Hof, 6 frei und 4 pflichtig, ebenso 2 Oedland. Hans Duseken hat 7½ zu seinem Hof. Wardenberg, Bürger in Berlin, hat 12½ Hufen von den Ratsherren in Berlin, welche das Eigentum haben, zu seiner Beackerung. An Pacht steuert jede Hufe 6 Scheffel Weizen, 4 Scheffel Gerste und 6 Scheffel Hafer, an Ackerzins jede Hufe 2 Schilling, an Bede 6 Schilling und 8 Denare, 2½ Viert Weizen, 2½ Gerste und 5 Viert Hafer. Kossäten sind 22, jeder steuert einen Schilling und ein Huhn. Wardenberg hat 13 Kossäten zu seinen Hufen, Duseken die übrigen. Der Krugwirt gibt 6 Schillinge, 1 Scheffel Weizen, 1 Scheffel Gerste und 6 Scheffel Hafer. Kerstian und Hans Duseken haben die Hälfte des Ober- und Untergerichts und des Patronatsrechts, die andere Hälfte hat Wardenberg. Den Wagendienst hat der Markgraf.Dort ist der Vasallendienst.
Daß die Abgaben, welche von den Hufen an den Pfarrer (plebanus, Weltgeistlicher im Gegensatz zu Klostergeistlicher) zu leisten waren, nicht erwähnt werden, läßt sich daraus erklären, daß das Landbuch nur die Regulierung der weltlichen Rechte im Auge hat, und daß andererseits die Abgaben an den Geistlichen durch den Zehntenstreit 1238 festgelegt waren.

Vorwort der Pankow-Chronik aus dem Jahr 1909. Foto: Uwe Lemm

Merkwürdig ist, daß während 42 Hufen genannt sind, in der Verteilung nur 36 aufgezählt werden. Dr. Ramdohr schließt hieraus auf ein zinsfreies Rittergut. Ein Rittergut hat aber Pankow nie gehabt, die zinsfreien 6 Hufen sind auch bei dem Lehnschulzengut des Duseke genannt. Die 6 Hufen waren offenbar für 6 Bauernstellen reserviert. Bauern werden überhaupt nicht genannt, was sich leicht erklären läßt. In den wenigen Jahren seit der neuen Verteilung waren die vorhandenen Bauernhöfe noch nicht besetzt worden; die Bauernhöfe waren verfallen, erforderten zum Ankauf größere Barmittel und waren deshalb in jener drückenden Zeit schwerer zu verkaufen als die ackerlosen Kossätenhöfe, deren Kaufgeld oft recht niedrig war; noch 1680 wird im Kaufkontrakt des Generals Grumbkow der von einigen Kossäten restierende Kaufpreis ihres Hofes mit 44 Talern angegeben. Wir müssen staunen, wie hoch die Abgaben der Kossäten sind, welche dazu pflichtige Hofarbeiter des Duseke und Wartenberg sind; bedeutend sind ebenfalls die Zehntenabgaben und der Grundzins vo(… [fehlt im Druck])en Höfen.
Der Ortspfarrer wird ausdrücklich erwähnt, aber nicht der Küster, wohl weil dieser keinen Anteil am Acker hatte.

 

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