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Folge 13

Das Erkerhaus aus Holz war dem Leibarzt Dr. Bartels zu Berlin zum Geschenk gemacht worden, welcher es auf seiner Besitzung in der Heiligen Geist-Straße an der Spree wieder errichtete. [1 Vierzehn Jahre später (1539) veräußerte die Familie Blankenfelde zwei Drittel ihrer Rechte i…

10.12.2022·Redaktion

Das Erkerhaus aus Holz war dem Leibarzt Dr. Bartels zu Berlin zum Geschenk gemacht worden, welcher es auf seiner Besitzung in der Heiligen Geist-Straße an der Spree wieder errichtete.[1

Vierzehn Jahre später (1539) veräußerte die Familie Blankenfelde zwei Drittel ihrer Rechte in Pankow und allen Grundbesitz mit den halben Kirchenpatronat an den Rat zu Spandau, was der Kurfürst mit folgendem Lehnsbrief bestätigte:[2]

„Wir Joachim von Gottesgnaden Markgraf zu Brandenburg, bekennen, daß wir unseren lieben und getreuen Bürgermeistern und Rathmannen und Ihren Nachkommen unserer Stadt Spandow zwei theil am Dorffe Pankow, vor Berlin gelegen, mit seinen jährlichen Zinsen, Renten, Pächten, Diensten, Zehnden, Wassern, Wiesen, Grafungen, Hufen, Höfen, Holzungen, Byscherei, Streichern, Aeckern, gewonnen und ungewonnen, Huefnern, Cosseten samt der festen Hofstadt mit dem Walle umbfangen und anderen etlichen unerbauten Cossethenhöfen daselbst, auch binnen Zauns den ganzen Gericht, den halben Kirchenlehen, zusamt einer freien Schäferei mit ihren rechten, wie dieselben etwa vergangenen Jahren die Blankenfelde zu ihrer Zeit in Lehn empfangen, zu rechten mann-Lehen gnädiglich gelihen haben, in aller maßen wir die gemeldete zwei theil samt den angezeigten Gütern, vermöge des Kaufbriefes darüber ausgegangen von unsern lieben Hanßen Blankenfeld, Bürger in unserer Stadt Berlin, erblich erkauft, zu und an sich gebracht, welches auch derselbe Hanß Blankenfeld dem gedachten Rath alles auf seinem Behuff samt seiner ehelichen haußfrauen vor uns wie recht abgetreten hat.“

Wir kennen nicht die Veranlassung zu diesem Verkauf: doch da die Blankenfelde auch das Dorf Seegefeldt bei Spandau besaßen, so ist zu vermuten, daß der Verkauf in Pankow mit Regulierungen ihrer Besitzungen zusammenhing. Der magistrat zu Spandau hatte in diesem Kauf das halbe Patronat unserer Kirche 1539 erworben, wie es auch das Visitationsprotokoll von 1540 angibt. Das dritte Drittel des Besitzes an Pankow blieb der Familie Blankenfelde noch: jedoch erwarb es 1572 Simon Wellmann zu Berlin für 600 Taler.[3] 1578 kaufte derselbe Wellmann vom Magistrat zu Spandau das Gut mit allen Rechten und Zugehörigen für 2600 Gulden wieder zurück, so daß der ganze Besitztum in seiner Hand wieder vereinigt war.[4] Noch in demselben Jahrhundert ging das Gut wieder in den Besitz der familie Blankenfelde über

Diese Veränderungen im Besitz betrafen jedoch nur das Lehnschulzengut und die kleine Hohenzollernbesitzung mit ihren Rechten und dem Patronat, aber nicht das Belehungsrecht des Kurfürsten und das Besitzrecht des magistrats zu Berlin und Kölln. Aber auch hierin trat in diesem Jahrhundert eine bedeutsame Aenderung ein. Seit 1370 flossen infolge Verpfändung des Ortes die Abgaben für den Landesherrn in die Kasse der beiden Magistrate. An den Einnahmen unseres Ortes hatte Berlin 2/3, Kölln 1/3 Anteil. Zwischen beiden Räten bestanden nun schon lange Reibereien. Kölln beschuldigte Berlin, daß es bei der Verteilung der Erträge von den Dörfern, welche sie gemeinsam besaßen, übervorteilt würde, und drang auf gerichtliche Trennung der Besitzteile.Das führte 1543 zum Vergleich,[5] in dessen Protokoll es heißt:

„Hinwiderumb haben die Herren des Raths zu Coln iren dritten Teil und vormeinte Zusprach und gerechtigkeit an der berlinischen Seiten allenthalben am Buckshagen und in den dorffern Stralow Rosenfeldt   P a n k o w   Blankenborgh und Reinickendorff, Pauren, Hufen, Höfen, kornpacht, gelt und wasserzinsen,Zehnden, diensten, Holzungen, wassern, weyden u. s. f. hinfurder abzustehen und nichts mehr an der Berlinischen seyten und dorffern zu thun noch zu schaffen haben sollen.“

Wenn dieser Vertrag auch nichts in der Art und Höhe der Abgaben des Ortes änderte, so war doch das Rechtsverhältnis dahin gewandelt, daß das Dorf Pankow seit1543 nur noch Berlin gehörte. Am 25. Mai 1548 erwarb nun der Kurfürst Joachim II, vom Rat zu Berlin für 8400 Gulden „außer Besitzteilen in der Heide zu Spandau und den Plotcen Sehe (Plötzensee) alle Anteile des Rats an den Dörfern Berkholtz Pankow und Blankenburg mit aller und jeder zugehorungen zurück.[6] Wir können nicht entscheiden, ob bei diesem Rückkauf der dritte Teil, welchen Kölln besessen hatte, nicht mit eingegriffen war; es wird berichtet, daß der Kurfürst mit dem Rat von Berlin im Prozeß lag, vielleicht wegen dieser Rückkäufe. Der Erfolg war, daß der dritte Köllner Anteil an Pankow erst 1549 vom Rat zu Berlin auf den Kurfürsten überging.[7]

So war der Kurfürst wieder im Besitz der Einnahmen unseres Ortes, wie sie die Markgrafen vor 1370 besessen hatten.

Der Rückkauf des dritten Anteils war aber in anderer Beziehung von höchster Wichtigkeit. Indem Berlin alle Rechte an den Kurfürsten abtrat, erhielt es von diesem ein   D r i t t e l   d e r   L e h n s h e r r l i c h k e i t   ü b e r   P a n k o w   zugesprochen. Wir haben nur eine verkürzte Abschrift des Kaufbriefes, aus dem die Verleihung des Lehensrechtes hervorgeht, sie lautet:[8]

„Kaufbrief darin der Kurfürst ein drittel Teil an Pankow und Blankenfelde, so hierbevor der Rath von Berlin gehabt und an Kurfürst Gnaden verkauft, so hinwiederum den Blankenfeldern verkauft doch mit dieser Begnadung, daß der Rath von Berlin dominus foedi sein und diese Lehen zu verleihen haben soll.“

Seit 1549 war also neben dem Kurfürsten der Rat von Berlin ein drittel Teil Lehnsherr über Pankow. Jede Belehnung mit einem Hof oder Recht in unserem Ort mußte von nun an zu 2/3 vom Landesherren, 1/3 vom Magistrat Berlins erfolgen. Dieses Lehnsrecht ist auch tatsächlich bis zur Aufhebung der Lehnsuntertänigkeit 1810 vom Magistrat ausgeübr worden. Der kaufkontrakt, welchen 1680 von Grumbkow bei der Erwerbung des Lehnschulzengutes zu Pankow schloß, lautet am Schluß: „Weil auch das Dorf Pankow ein wiederkäufliches Lehen ist, davon 2 Teile zu hiesiger kurfürstlicher Lehnskanzlei, ein Teil aber beim Magistrat der Stadt Berlin zu Lehen geht, so will der Herr Käufer den Konsens sich selbst auf seine Kosten zu beschaffen bemüht sein.“[9] Auch wird dem Simon Wellmann vom Magistrat 1572 ein Lehnsbrief ausgestellt, in dem es ausdrücklich heißt: „Und wir, die Lehnsherren, erlauben und vergönnen gemelten Blankenfelde solches, konsentieren und bewilligen auch denselben Wiederverkauf in allen Punkten.“ Mit diesem Dritteil Lehnsrecht war der Anteil an der Belehnungsgebühr, welche gewöhnlich 2 % des Kaufpreises betrug, für den Magistrat verknüpft. So erhielt Berlin für den Verlust an Einnahmen aus unserem Dorf durch Abtretung des Köllnischen dritten Teiles einen Ersatz an Einnahmen aus dem Belehnungsrecht. Den von Berlin 1549 erworbenen Einnahmeanteil der Stadt Kölln gab Joachim in demselben Jahr der Familie Blankenfelde, [10] welche diese Einnahme 1572 bis zum Wiedererwerb des ganzen Gutes an Simon Wellmann veräußerten.[11] Durch diese der Familie Blankenfelde erwiesene Huld wuchs das Recht und die Einnahme des Gutes. Der Gutsherr bezog von da an den Zehnt, den Grundzins und das Kaufgeld der Höfe.

Bei den Wiederkauf der Anteile Berlins und Köllns an Pankow war das Patronatsrecht Berlins noch nicht erloschen. Obwohl die Familie Blankenfelde das ganze Gut um 1600 wieder besaß, werden in einer Matrikel von 1600 (Konsistorium Berlin) als Collatores, d. h. Patrone noch der Rat von Berlin und Spandau und die Blankenfelde genannt. Infolge der vielen Besitzänderungen in diesem Jahrhundert sind die Patronatsverhältnisse in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts nicht klar. Die folgenden Besitzer des Lehnschulzengutes dagegen werden nicht mehr mit dem halben, sondern mit dem ganzen Kirchlehen belehnt.

Noch eine Belehnung mit Besitz in Pankow, welche Interesse hat, ist uns aus diesem Jahrhundert bekannt, sie betrifft die Familie Brietzke. Eggert Brietzke starb 1527 und seine Söhne leisteten den Lehnseid.[12] Diese Familie war reich begütert. Sie hatte Besitzungen in Rudow und Teltow,[13] in Wulkersdorf, Wendisch-Gothkow, Schönhagen, langenwische und Jemlin.[14] 1542 wird nun diese Familie mit weiteren Besitzungen in Pankow belehnt[15],und zwar mit 15½ Hufen, einem Viertel am Gericht und mit einer   W a s s e r m ü h l e,   b e l e g e n   i m   D o r f. Hier wird zum erstenmal die Wassermühle erwähnt, welche bis 1839 an der Panke, in heutigen Bürgerpark, lag, welche in späterer Zeit und vielleicht auch schon damals ein bedeutendes Industriewerk, eine Papiermühle, war und bisweilen gegen 60 Arbeiter beschäftigte. 1750 besaß diese Mühle Michael Schwiegerlink,[16] später Pickerin, 1825 brannte sie ab und wurde, von neuem wieder erbaut, 1839 durch die durch plötzliche starke Gewitterregen angeschwollene Panke zerstört.

[1] Peter Hafft. R. C. IV Seite 75

[2] St. Cop. R.78, 35. R. C. Suppl. I 355.

[3] Rathaus Berlin „Dörfer und Ländereien“. Seite 243

[4] Rathaus Berlin „Dörfer und Ländereien“. Seite 245

[5] Rathaus Berlin. Archiv XI,105.

[6] Stadtarchiv.

[7] R. B. „Dörfer und Ländereien“, Seite 210

[8] R. B. „Dörfer und Ländereien“, Seite 210

[9] Rathaus Berlin, „Dörfer und Ländereien“.

[10] Ebenda Seite 243.

[11] Ebenda Seite 210.

[12] St. Cop. Nr. 34.

[13] Cop. R.78. 42.

[14] Cop. R. 78, 35.

[15] Cop. R. 78, 35.

[16] Kirchenbuch.

 

Was war Pankow am Ende dieses gewaltigen Jahrhunderts? Ein Dorf reicher Besitzer, aber rechnen wir den Hufenbesitz des Gutes, der Familie Krusemark, der Brietzke und der Pfarre zusammen, so ergibt sich der Schluß, daß nur eine kleine Hufenzahl den Bauern geblieben war. Die 12 Bauernhöfe und 15 Kossätenhöfe, welche 1624 das Schoßregister der Zahl nach angibt, waren zum großen Teil wüst und zerfallen und im Besitz der Berliner, so hatte z. B. Krusemark vier wüste Höfe übernommen, und das Visitationsprotokoll sagt, daß der Bauer thewes Dene seinen Zins nicht zahlen kann. Der Bauernstand war verfallen und verarmt.
Die Pfarrer des Jahrhunderts der Reformation waren Johann Moller, dessen Todesjahr wir nicht kennen, Zimmermann, Andreas Kornemann, gestorben 1596, und Andreas Kurtzmann, gestorben 1600.

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