Ärgerliche Werbekärtchen an Autofenstern
PANKOW Ordnungsamt Das Pankower Ordnungsamt hat eine Person „ertappt“, die ohne Erlaubnis Werbekärtchen an parkenden Autos angebracht hat. Den Sünder erwartet jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die unerlaubte Verteilung von Werbekarten an Kraftfahrzeugen beschränkt sich all…
PANKOW Ordnungsamt (17.02.2024) Das Pankower Ordnungsamt hat eine Person „ertappt“, die ohne Erlaubnis Werbekärtchen an parkenden Autos angebracht hat. Den Sünder erwartet jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die unerlaubte Verteilung von Werbekarten an Kraftfahrzeugen beschränkt sich allerdings nicht nur auf den Bezirk Pankow, sondern stellt ein berlinweit beobachtetes Phänomen dar. Die damit einhergehende Verunreinigung des öffentlichen Raums führt zu zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung und beschäftigt regelmäßig auch die zuständigen Behörden.
Die Platzierung von Werbekarten an parkenden Autos stellt eine erlaubnispflichtige Verteilung von Werbematerial auf Straßen im Sinne von § 8 Absatz 2 des Straßenreinigungsgesetzes dar. Eine Verteilung von Werbekärtchen ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. LPD
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