Abgabenordnung: alter ZinssatzVERFASSUNGSWIDRIG,ab sofort sinkt Zinssatz bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen!
PANKOW Finanzamt senkt Zinsen Über dieses Nikolausgeschenk werden sich einige Steuerbürger freuen (jedenfalls die, die bisher Verzugszinsen zahlen mussten): Das Pankower Finanzamt setzt für Erstattungen und Nachzahlungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 niedrigere Zinsen an. De…
PANKOW Finanzamt senkt Zinsen (06.12.2022) Über dieses Nikolausgeschenk werden sich einige Steuerbürger freuen (jedenfalls die, die bisher Verzugszinsen zahlen mussten): Das Pankower Finanzamt setzt für Erstattungen und Nachzahlungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 niedrigere Zinsen an. Der neue Zinssatz für die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 beträgt nun 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr (§ 238 Abs. 1a AO). Damit setzt die Finanzverwaltung den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2021 (BVerfGE 158, 282) um. Konkret geht es um die Verzinsung der Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer nach Ablauf der jeweiligen Karenzzeit. Entsprechende Bescheide und Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen werden ab diesem Montag verschickt.
Die gesetzliche Neuregelung war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht den bisherigen Zinssatz für die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen (§ 233a AO) in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat (6 Prozent pro Jahr) gemäß § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für verfassungswidrig erklärte. Die ganze Meldung hier! UL