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NABU Berlin reicht Klage gegen Bescheid zum "Pankower Tor" ein

Pankow Pankower Tor Der NABU Berlin hat jetzt nach einer Pressemitteilung vom 19. Juli 2021 beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erlassenen Feststellungsbescheid eingereicht. Danach soll eine von der Firma Kr…

20.07.2021·Redaktion
Pankow Pankower Tor (20.07.2021) Der NABU Berlin hat jetzt nach einer Pressemitteilung vom 19. Juli 2021 beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erlassenen Feststellungsbescheid eingereicht. Danach soll eine von der Firma Krieger Handel SE geplante Bebauung des Pankower Tores mit zwei Möbelmärkten, Wohnungen und Parkplätzen „alternativlos“ und im „zwingenden öffentlichen Interesse“ liegen. Nach Ansicht des NABU Berlin sei diese Vorabfeststellung der Senatsverwaltung noch während eines Wettbewerbsverfahrens grob rechtswidrig, da eine in diesem Sinne zu bewertende Planung bisher noch gar nicht vorliege. Damit könne das folgende artenschutzrechtliche Verfahren nicht mehr isoliert von der Vorabfeststellung  betrachtet werden. Der Bescheid werde so Grundlage für eine Bebauung und für die Zerstörung von Fortpflanzungs- und Lebensstätten der bundesweit streng geschützten Arten Kreuzkröte und Zauneidechse. „Hier wird in Salami-Taktik versucht, den Artenschutz einfach auszuhebeln. Dass der Senat einen solchen juristischen Trick unterstützt, schockiert uns und ist in unseren Augen rechtswidrig“, erklärte dazu Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin. Die ganze Pressenotiz lesen Sie hier. UL Zum Artikel über den Bauwettbewerb!