Kulante Kontrollen
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat sich mit Nachdruck bei der BVG dafür eingesetzt, dass bei Fahrausweiskontrollen während der Übergangszeit kulant vorgegangen wird. Fahrgästen, die von der Verfahrensumstellung betrof…
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat sich mit Nachdruck bei der BVG dafür eingesetzt, dass bei Fahrausweiskontrollen während der Übergangszeit kulant vorgegangen wird. Fahrgästen, die von der Verfahrensumstellung betroffen sind, sollen keine Nachteile entstehen. Dazu gehört, dass bei fehlender Eintragung der Kundennummer diese Eintragung im Beisein des Kontrolleurs bzw. der Kontrolleurin nachgeholt werden kann und dann kein erhöhtes Beförderungsentgelt ausgesprochen wird. Oder dass bei Fehlen von Nachweisen diese bei den Kundenzentren nachträglich vorgezeigt werden können und daraufhin das erhöhte Beförderungsentgelt auf sieben Euro reduziert wird. Der ermäßigte Preis für das Berlin-Ticket S gilt bis zum 31. Dezember 2023. LPD