Folge 6
Was lag dem Markgrafen Otto dem Faulen (1351–1373), welcher der Einnahmen dringend bedurfte, an Dörfern, die ihm den Zehnt und den Zins nicht mehr zahlen konnten. Er verkaufte seine Rechte und Einnahmen an Pankow 1370 für das Zehnfache der Jahressolleinnahme, für 100 Mark Silber…
Was lag dem Markgrafen Otto dem Faulen (1351–1373), welcher der Einnahmen dringend bedurfte, an Dörfern, die ihm den Zehnt und den Zins nicht mehr zahlen konnten. Er verkaufte seine Rechte und Einnahmen an Pankow 1370 für das Zehnfache der Jahressolleinnahme, für 100 Mark Silber, nach unserem Gelde etwa für 2000 Mark an den Rat von Berlin und Kölln.[1] Die Verpfändungen ganzer Dörfer und Städte oder einzelner Hebungen, das sind Abgabeneinkünfte, durch den Landesherrn waren in jener Zeit nicht selten; sie waren einerseits in den durch Kriege oder andere Veranlassungen bedrängten Verhältnissen des Markgrafen begründet, andererseits darin, daß Darlehen nicht gegen Zinsen, sondern gegen Verpfändung bestimmter Einnahmen auf Wiederkauf gegeben wurden; das Pfandobjekt und dessen voller Ertrag ging bis zur Wiedergabe des Darlehns als Eigentum auf den Darlehnsgeber über. So gelangte der Rat dieser beiden Städte in den Besitz aller Einnahmen von Pankow an Zehnten, Ackerzins, Pächten und Gerichtsgeld. Die Bede wurde weiter an den Markgrafen entrichtet, ebenso blieb die Verpflichtung zum servitium curruum d. h. Spanndienst für den Krieg. Von besonderer Wichtigkeit ist die Frage, ob durch diesen Verkauf die Lehnsherrlichkeit des Markgrafen und das Patronat der Kirche beeinflußt wurde. Die Urkunde des Verkaufs ist nicht erhalten, aber da alle späteren Belehnungen in Pankow vom Markgrafen erfolgten, so ist erwiesen, daß der Markgraf Lehnsherr „dominus Foedi“ blieb. Eine Aenderung trat 1525, wie wir später sehen werden, ein. Bei jedem Uebergang eines Besitzes durch Vererbung oder Verkauf mußte bei der markgräflichen Kanzlei die Belehnung nachgesucht und dem Markgrafen die Lehnsabgabe hierbei nach wie vorentrichtet werden. War auch das Patronat der Kirche in den verkauf mit einbegriffen? Das ist die zweite wichtige Frage. Die frage nach dem Patronat wird überhaupt im weiteren Verlauf dieser geschichtlichen Aufzeichnungen in jedem Jahrhundert zu erörtern sein. Zweifellos war bis 1370 der markgraf Patron der Kirche zu Pankow. Die Markgrafen übernahmen überhaupt in der Mark der katholischen Kirche gegenüber eine besondere Stellung ein. Schon Markgraf Otto hatte 1238 im Zehntenstreit besondere Rechte errungen, und im Laufe des 14. Jahrhunderts erreichten die Markgrafen, daß die Bischöfe von Brandenburg und Havelberg ihnen als Vasallen unterstanden.[2] Wie zu diesen Rechten weitere kamen, werden wir bei der Einführung der Reformation sehen. Im Visitationsprotokoll von 1540 wird neben dem Rat von Spandau der rat von Berlin als Patron unserer Kirche genannt, und im Landbuch Carls IV. 1376 werden als Patrone die Gebrüder Duseke und der reiche Berliner Wartenberg, welchem der Rat von Berlin die Besitzung in Pankow verkauft hatte, als Patrone bezeichnet. Daher muß mit dem Verkauf 1370 auch das Patronat der Kirche zu Pankow vom Markgrafen auf die Räte von Berlin und Kölln übergegangen sein, welche es nach sehr kurzer Zeit den bedeutendsten Besitzern in Pankow, den genannten Duseke und Wartenberg, überließen.
Pankow blieb jedoch ein wiederkäufliches Lehen, so daß es den späteren Kurfürsten jeder Zeit freistand, ihre Rechte und Einkünfte wieder zu erwerben, was auch später geschah.
Die Räte von Berlin und Kölln ließen die verödete Feldmark unseres Ortes nicht ungenutzt liegen, sondern suchten für die wüsten, verlassenen Höfe neue Besitzer. Sie vollzogen eine neue Aufteilung der Aecker. Viele Höfe mochten 1370 herrenlos gewesen sein, aber nicht alle Höfe waren wüst. Ein Besitzer wird um 1355 genannt, Christian Duseke (Kerstian Duczek), den ich schon oben erwähnt habe. Er muß ein wohlhabender Mann gewesen sein, denn er borgte dem Landesherrn Geld und kaufte 1355 vom Markgrafen Ludwig dem Römer Hebungen in den Dörfern Wostermargk und Rewanth. Da wir die Nachfolger im Besitz seines Hofes bis in unsere Zeit hinein verfolgen können, und es auf den folgenden Blättern geschehen wird, so können wir noch heute den Hof genau bestimmen. Es war das alte Lehnschulzengut in Pankow. In jenem Lehnbrief[3] wird dieser Besitzer genannt „Christian Duseke zcu der Pangkow“. Die Pfandurkunde lautet:
„Wir Ludwig der Römer bekennen daz wir gelegen haben und lihen mit diesem briue den bescheiden luthen Kristianen Duseke zcu der Pangkow und Klawissen Renneboym Borger zcu Nauwen unsere lieben getruwen mit samender hant und ihren rechten erbenzcu eine rechten erblene zwe phunt beede Brandenborg phenninghe ierlicher pflege die da legen in deme Dorpphe zcu Wostrmargke zeen schillinge uf den einen krughe und zeen schillinge uf deme andern krughe, und een phunt derselben phennighe uf Heinen Brunniges Hofe in demselben Dorpphe. Und zwei phunt beede Brandenborg phennighe ierlicher gulde in deme Dorpphe zcu Rewanth zcu hebende und uf zcu nemende und zcu besitzende ewichlich ane alles hinder. Davor haben sie gegeben unserm lieben friederich von Lochen sechszeen mark brandenborg silbers, die her uns an unsern schulden sal abeslan an den schulden die wir im schuldigk sin.“
[1] Vermerk im alten köllnischen Copiario, S. 174. Die Urkunde ist nicht mehr erhalten. Berliner Rathausbibliothek
[2] Heidemann, „Die Reformation in der Mark“
[3] St. Rep. 78a 3.
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