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Das Jahrhundert der Reformation

Die Zeit der Reformation brach an. Welche die Gemüter überall tief erregte. Ein Frühlingsrauschen ging durch die Welt, welche religiös und sittlich erstorben war. Die Visitatoren, von denen wir später hören werden, waren erschrocken über den Mangel an religiösem Wissen nicht blo…

10.12.2022·Redaktion

Die Zeit der Reformation brach an. Welche die Gemüter überall tief erregte. Ein Frühlingsrauschen ging durch die Welt, welche religiös und sittlich erstorben war. Die Visitatoren, von denen wir später hören werden, waren erschrocken über den Mangel an religiösem Wissen nicht bloß des ganzen Volkes, sondern auch der Geistlichen. „Der gemeine Haufe wisse weder von Gott noch von seinem Wort noch von den Sakramenten“, klagten sie.[1] Dem Klerus fehlte es nicht allein an dem notwendigen Bildungsgrad, sondern auch an Selbstgefühl und Selbstbeherrschung. Wenn auch gegen die Sittenverderbnis der Priester die märkischen Bischöfe von Brandenburg und Havelberg mit Edikten vorgingen, so konnte das Uebel doch nicht mehr beseitigt werden. Völlerei und Sittenlosigkeit, Mißbrauch der Amtsgewalt und Vernachlässigung der Pflichten zogen der Geistlichkeit die Mißachtung des Volkes zu. Dazu kam, daß das Los der Dorfgeistlichen nicht glänzend war. Auf ihnen lagen drückend große Abgaben an den Bischof. Sie entrichteten das Cathedraticum, gewöhnlich der zehnte Teil ihres Einkommens, das Synodaticum, zur Bestreitung der durch Abhaltung der Synoden entstehenden Kosten, die Prokurationsgelder zur Verpflegung des inspizierenden Bischofs, ferner ganz willkürlich bemessene gelegentliche Geldforderungen für den Pabst, welche der Bischof unter dem Namen Liebesgabe „subsidiumcuritativum“ einsammelte und nach Rom sandte. So zahlte der Klerus des Bistums Brandenburg im Jahre 1370 an den Pabst 780 Goldgulden.[2] Den Geistlichen blieb kein anderes Mittel, als diese Abgaben ihren Beichtkindern abzufordern. Was Herren und Priester dem Volke nicht nahmen, das trug es zu den Wunderstätten, denen man oft den letzten Pfennig opferte. Und wie zahlreich waren diese Wunderstätten in der Mark, zu Stepenitz, Zehdenick, Belitz, Techow, Nauen, Wilsnack.

Der letzte katholische Pfarrer in Pankow hieß Krüger. Offenbar hat er bei der Einführung der Reformation 1539 unseren Ort verlassen, denn es ist schwerlich anzunehmen, daß sein Tod mit jenem Tag zusammenfiel. Die meisten Prister verließen damals ihre Pfründe, denn sie waren den hohen Anforderungen, welche die Regierung an die Geistlichen der evangelischen Kirche stellte, nicht gewachsen. Der Pfarrer sollte der geistige Führer seiner Gemeinde in weltlichen wie religiösen Dingen sein, darum forderte man von ihm ein akademisches Studium und die Ablegung einer Prüfung. An die stelle des lateinischen Meßkanons trat die Predigt in deutscher Sprache und die religiöse Belehrung des Volkes. Johann Moller war nach dem Visitationsprotokoll von 1540 der erste evangelische Pfarrer von Pankow und Nieder=Schönhausen. Zum erstenmal nahm die Gemeinde das Abendmahl in beiderlei Gestalt und sammelte sich um Gottes Wort.

Nachdem die Gemeinden den Uebertritt zur Lehre der Reformation vollzogen hatten, war es die dringende Aufgabe der Regierung, das märkische Kirchenwesen zu gestalten, die Formen des Gottesdienstes zu betimmen und das Kirchenvermögen festzustellen. Letzteres war besonders nötig, denn es war zu befürchten, daß in der Zeit des Ueberganges die Besitzungen und Rechte der Kirche, Pfarren und Küstereien verlorengehen konnten. Verpflichtete weigerten sich auch tatsächlich, ihren Pflichten nachzukommen. Geistliche flüchteten zahlreich, wie aus den von Johann Weinlöben 1540 verfaßten „Artikeln belangende der Kirchen und geistlichen Güter“ [3] hervorgeht, unter Mitnahme der Kelche, Monstranzen, des baren Geldes und der Schuldbriefe; Patrone zogen eigenmächtig Kirchengüter ein. Die Landstände nahmen 1540 die „märkische Kirchenordnung“ an, und noch in demselben Jahre begann der erste Generalsuperintendent der Mark Jakob Stratner, der Rechtsgelehrte Johann Weinlöben und ein Kommissar des Bischofs zu Brandenburg die Kirchenvisitation, welche 2 Jahre dauerte. Das Visitationsprotokoll Barnimscher Dörfer in der Umgebung Berlins enthält auch die Aufzeichnung der Visitation zu Pankow: [4]

„Pankow, ist itzo Pfarrer Er. Johann Moller, Collatores (Patrone) die rehte zu Berlin und Spando, hat 1 Kelch, 1 monstrantzen, 1 pacem, hat LXXX Communikanten, tregt das Opfer des Jar bei XL gr (Groschen), hat ein Pfarrhaus, dotzu gehorn IIII hufen. Wan die ausgethan, tragen sie II W (Wispel) halb rocken halb hafern, hat III Wiesen, hat kabelholtz, XXIIII gr vom Wedding, gibt der Rath zu Berlin, hat XXXVIII hufen vor diesem Dorffe, hat die Pfarr von jeder Hufen ein Scheffel, 1 Schock pundstroh vor des Wachs. Kuster hat ein Kusterhaus, XXXII scheffel jelich scheffelkorn eitel roggen, II brot aush jedem hause, II Eier von einer hufen, II gr gotshaus, II gr 1 mahlzeit der pharrer.

Gotshaus hat sechs morgen lands, VI schock hauptsumma hat peter koldaw, burger aus Berlin, aus diesem gotshaus bekommen, sol jerlich 24 gr Zins geben, ist ins ratsbuch vorschrieben (eingetragen), II Schock hauptsumma Andreas schreck zu Berlin, ists 4 Jahr schuldigt gewesen, gibt kein Zins, ist nicht vorschrieben, II Schockthewes Dene zu Pankow, gibt nicht Zins; hat noch bish in VI schock bargeld in der kirchen liegen. Diese Pfarr hat ein filial zu Schönhausen.“

Das Visitationsprotokoll ist ein wertvolles Seitenstück zum Landbuch Carls IV. Dort die Aufzeichnung des weltlichen Besitzes und hier die Ergänzung, die Mitteilungen über die kirchlichen Güter. Das Protokoll ist in großen Zügen verfaßt, knapp und kurz, wie es durch die Kürze der Zeit und den enormen Umfang der zu bewältigenden Arbeit wohl geboten war. Ueber die Stolgebühren und manche kleine Einnahmen ist man hinweggegangen; um diese war das Kirchenregiment wohl auch nicht besorgt, da dieselben jederzeit festgestellt werden konnten und ein Verlust der Kirche nicht zu befürchten war. Aufzeichnungen hierüber begegnen wir in späterer Zeit. Die aufgeführten Abgaben an den Pfarrer und Küster sind nicht neu bestimmt, sondern entsprechen der früheren Zeit. Zum erstenmal wird (korr.: werden) hier im Protokoll der Küster und das Küstergehöft erwähnt. Sicherlich hat nicht die Reformation erst beides geschaffen, dazu waren die Bauerngemeinden damals viel zu arm; dieses Amt und Haus hatte seine Begründung gewiß gleichzeitig mit der Einrichtung des Pfarramtes im Ort. Merkwürdig ist der verhältnismäßig große Barbesitz der Kirche, welcher 16 Schock Groschen beträgt. Dieses Vermögen ist wohl durch die Pachtverträge der 6 Morgen Kirchenacker, welche eine Dotation aus der Entstehungszeit der Kirche waren, und aus Opfern und Liebesgaben bestanden. Der Pfarrer Moller bezog nach diesem Protokoll aus Pankow das Abendmahlsopfer mit etwa 40 Groschen, den Ertrag von 4 Hufen Pfarrland, von 38 Hufen Gemeindeland – also auch von den 4 freien Gutshufen  – zusammen 38 Scheffel Getreide und 38 Schock Bundstroh und vom Magistrat zu Berlin 24 Groschen für die Seelsorge auf dem Wedding. Der Küster hat Anrecht auf 32 Scheffel Getreide entsprechend den Gemeindehufen, mit Ausnahme der 6 freien Gutshufen, auch 2 Brote aus jedem Haus und 2 Eier von jeder Hufe; außerdem 2 Groschen jährlich aus der Kirchenkasse und zwei Groschen und eine Mittagsmahlzeit vom Pfarrer. Land hatte die Küsterei nicht.

[1] Heidemann, Reformation.

[2] R. C. I 8, 295

[3] R. C. III 3, 471

[4] R. C. A. 11, 477

 

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